Fix&Frei Umzüge & Entrümpelung
Cranzer Straße 5
21680 Stade
Deutschland
Telefonnummer: +49 1521 3945134
E-Mail-Adresse: kontakt@fix-und-frei.de
Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang.
Fix & Frei Umzüge & Entrümpelung
Entrümpelung · Haushaltsauflösungen · Umzüge · Entsorgung
Inhaber: Ali Rada Chahrour
Adresse: Cranzer Str. 5, 21680 Stade
Telefon: +49 1521 3945134
E-Mail: kontakt@fix-und-frei.de
(Anlage zur Auftragsaufnahme / zum Angebot)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen im Bereich Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Entsorgung sowie damit verbundene Dienstleistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Der Vertrag kommt zustande durch:
Die Auftragsaufnahme basiert auf der Besichtigung sowie den Angaben des Auftraggebers.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsaufnahme beziehungsweise dem Angebot.
Nicht enthalten sind Leistungen, die bei der Besichtigung nicht erkennbar oder nicht vereinbart wurden. Dazu gehören insbesondere:
Diese Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet.
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich um Pauschalpreise auf Basis der Besichtigung.
Ergeben sich Abweichungen durch falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis angemessen anzupassen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen.
Die Höhe der Anzahlung wird im Auftrag festgehalten und auf den Gesamtpreis angerechnet.
Bei kurzfristiger Stornierung oder Nichtdurchführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Anzahlung ganz oder teilweise einbehalten werden.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
Alle Gegenstände gelten mit Beginn der Arbeiten als zur Entsorgung freigegeben, sofern keine Wertanrechnung vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer entscheidet über Art und Weg der Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Wertanrechnung erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart und schriftlich festgehalten wurde.
Ein späterer Anspruch auf Wertanrechnung ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Auftraggeber bestätigt, dass ihm keine Schadstoffbelastungen (z. B. Asbest, PCB, Öl oder Chemikalien) bekannt sind.
Werden während der Arbeiten entsprechende Stoffe festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen.
Die Entsorgung erfolgt ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
Die Leistung gilt mit Übergabe als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel unverzüglich angezeigt werden.
Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen.
Stornierungen bedürfen der Schriftform.
Vor Ausführung kann eine Ausfallpauschale oder ein prozentualer Anteil des Auftragswertes gemäß Auftrag berechnet werden.
Bei fehlendem Zugang oder Nichtantreffen am Ausführungstag gilt der Auftrag als ausgefallen und kann berechnet werden.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Leistungserbringung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 01/2026
Ali Rada Chahrour
Cranzer Str. 5
21680 Stade
Deutschland
Büro: +49 1521 3945134
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Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Auftrags heranziehen.
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus.
Sollten zwischen Angebotserstellung und Auftragsabwicklung unvorhergesehene Preisentwicklungen eintreten (z. B. eine Spritpreiserhöhung von mehr als 20 Cent pro Liter), können diese nachträglich gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.
Zusätzlich zu vergüten sind besondere Leistungen und Aufwendungen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang nach Vertragsabschluss durch den Absender erweitert wird.
Der Umzug darf auch als Sammeltransport durchgeführt werden.
Trinkgelder sind nicht mit der Rechnung des Möbelspediteurs verrechenbar.
Hat der Absender gegenüber einer Behörde oder einem Arbeitgeber Anspruch auf Umzugskostenvergütung, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Vergütung – abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen – direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
Erfolgt keine Zahlung durch Dritte, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet.
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an empfindlichen Geräten (z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernsehern, Radios, HiFi-Geräten oder EDV-Anlagen) fachgerecht für den Transport zu sichern.
Der Möbelspediteur ist nicht verpflichtet, die fachgerechte Transportsicherung zu überprüfen.
Für innere, äußerlich nicht erkennbare Schäden an elektronischen Geräten (z. B. Fernseher, Computer oder HiFi-Anlagen) wird keine Haftung übernommen.
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde – nicht zur Durchführung von Elektro-, Gas-, Dübel- oder sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
Auf Wunsch schließen wir Waschmaschinen sowie Lampen an bzw. ab. Für diese Arbeiten übernehmen wir keine Haftung.
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur ausschließlich für deren sorgfältige Auswahl.
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus einem abgeschlossenen Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
Für Missverständnisse aufgrund mündlicher oder nicht schriftlich bestätigter Aufträge, Weisungen oder Mitteilungen übernimmt der Möbelspediteur keine Verantwortung.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet zu kontrollieren, dass keine Gegenstände oder Einrichtungen versehentlich mitgenommen oder zurückgelassen wurden.
Ein dadurch erforderlicher Rück- oder Zusatztransport erfolgt nicht auf Kosten des Möbelspediteurs.
Der Rechnungsbetrag ist
fällig und in bar oder mittels gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.
Kommt der Absender seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt,
Es gilt § 419 HGB.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 415 HGB und 346 BGB.
Im Falle einer Einlagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).
Diese werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
Gefährliches Umzugsgut umfasst unter anderem:
Der Absender ist verpflichtet, den Möbelspediteur rechtzeitig über Art und Umfang der Gefahr zu informieren.
Erfolgt keine Stundenabrechnung, wird das Umzugsgut nach Volumen berechnet.
Ändern sich
können sich die Transportkosten entsprechend der Kalkulation anpassen.
Der Rechnungsbetrag ist
fällig.
Die Zahlung erfolgt sofort bei Entladung
Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.
Wurde keine Halteverbotszone über den Möbelspediteur bestellt, sorgt der Kunde für ausreichend Parkfläche zur Be- und Entladung der Fahrzeuge.
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf 620,00 € je Kubikmeter Laderaum beschränkt.
Der Absender kann auf Wunsch eine gesonderte Transportversicherung abschließen.
Zur Wahrung möglicher Ersatzansprüche gilt:
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Schadensanzeige.
Mitarbeiter haften ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 451f HGB).
Eine Haftung besteht insbesondere nicht bei Schäden durch:
Tritt ein solcher Schaden ein, wird vermutet, dass dieser auf die jeweilige Gefahr zurückzuführen ist.
Der Möbelspediteur haftet nach den Vorschriften des Umzugsvertrages und des Handelsgesetzbuches (HGB).
Dies gilt auch für internationale Transporte sowie für Transporte unter Einsatz verschiedener Verkehrsmittel.
Der Möbelspediteur haftet für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes zwischen Übernahme und Ablieferung entstehen.
Dies gilt ebenso bei Überschreitung vereinbarter Lieferfristen.
Der Möbelspediteur haftet nicht für Schäden, die trotz größter Sorgfalt nicht vermeidbar waren (höhere Gewalt).
Hierzu zählen insbesondere:
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten ist das Gericht am Sitz der beauftragten Niederlassung des Möbelspediteurs zuständig.
Für Verbraucher gilt dies nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.