Impressum

Anbieter:

Fix&Frei Umzüge & Entrümpelung

Cranzer Straße 5

21680 Stade

Deutschland

Telefonnummer: +49 1521 3945134

E-Mail-Adresse: kontakt@fix-und-frei.de

Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fix & Frei Umzüge & Entrümpelung
Entrümpelung · Haushaltsauflösungen · Umzüge · Entsorgung

Inhaber: Ali Rada Chahrour
Adresse: Cranzer Str. 5, 21680 Stade
Telefon: +49 1521 3945134
E-Mail: kontakt@fix-und-frei.de

(Anlage zur Auftragsaufnahme / zum Angebot)


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen im Bereich Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Entsorgung sowie damit verbundene Dienstleistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Beauftragung,
  • Unterzeichnung der Auftragsaufnahme oder
  • schriftliche beziehungsweise elektronische Auftragsbestätigung.

Die Auftragsaufnahme basiert auf der Besichtigung sowie den Angaben des Auftraggebers.


§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsaufnahme beziehungsweise dem Angebot.

Nicht enthalten sind Leistungen, die bei der Besichtigung nicht erkennbar oder nicht vereinbart wurden. Dazu gehören insbesondere:

  • zusätzliche Räume,
  • Mehrmengen,
  • Sondermüll,
  • verdeckte Einbauten,
  • kontaminierte oder gesundheitsgefährdende Stoffe.

Diese Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet.


§ 4 Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich um Pauschalpreise auf Basis der Besichtigung.

Ergeben sich Abweichungen durch falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis angemessen anzupassen.


§ 5 Anzahlung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen.

Die Höhe der Anzahlung wird im Auftrag festgehalten und auf den Gesamtpreis angerechnet.

Bei kurzfristiger Stornierung oder Nichtdurchführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Anzahlung ganz oder teilweise einbehalten werden.


§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • alle zu entsorgenden Gegenstände sein Eigentum sind oder er zur Entsorgung berechtigt ist,
  • der Zugang zum Objekt am Ausführungstag gewährleistet ist,
  • Versorgungsleitungen wie Strom, Wasser und Gas ordnungsgemäß gesichert sind,
  • erforderliche Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen) rechtzeitig vorliegen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 7 Entsorgung & Eigentumsübergang

Alle Gegenstände gelten mit Beginn der Arbeiten als zur Entsorgung freigegeben, sofern keine Wertanrechnung vereinbart wurde.

Der Auftragnehmer entscheidet über Art und Weg der Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorschriften.


§ 8 Wertanrechnung

Eine Wertanrechnung erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart und schriftlich festgehalten wurde.

Ein späterer Anspruch auf Wertanrechnung ist ausgeschlossen.


§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

Keine Haftung besteht insbesondere für:

  • verdeckte Schäden an Gebäuden,
  • bereits vorhandene Vorschäden,
  • Schäden aufgrund mangelhafter Bausubstanz,
  • Schäden an nicht geräumten Gegenständen.

Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


§ 10 Schadstoffe & Gefahrstoffe

Der Auftraggeber bestätigt, dass ihm keine Schadstoffbelastungen (z. B. Asbest, PCB, Öl oder Chemikalien) bekannt sind.

Werden während der Arbeiten entsprechende Stoffe festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen.

Die Entsorgung erfolgt ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.


§ 11 Abnahme

Die Leistung gilt mit Übergabe als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel unverzüglich angezeigt werden.

Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen.


§ 12 Stornierung & Ausfall

Stornierungen bedürfen der Schriftform.

Vor Ausführung kann eine Ausfallpauschale oder ein prozentualer Anteil des Auftragswertes gemäß Auftrag berechnet werden.

Bei fehlendem Zugang oder Nichtantreffen am Ausführungstag gilt der Auftrag als ausgefallen und kann berechnet werden.


§ 13 Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Leistungserbringung fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.


§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.


§ 15 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand: 01/2026

Fix & Frei Umzüge & Entrümpelung

Ali Rada Chahrour
Cranzer Str. 5
21680 Stade
Deutschland

Büro: +49 1521 3945134
E-Mail: kontakt@fix-und-frei.de


1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Auftrags heranziehen.


2. Zusatzleistungen & Preisänderungen

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus.

Sollten zwischen Angebotserstellung und Auftragsabwicklung unvorhergesehene Preisentwicklungen eintreten (z. B. eine Spritpreiserhöhung von mehr als 20 Cent pro Liter), können diese nachträglich gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.

Zusätzlich zu vergüten sind besondere Leistungen und Aufwendungen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang nach Vertragsabschluss durch den Absender erweitert wird.


3. Sammeltransport

Der Umzug darf auch als Sammeltransport durchgeführt werden.


4. Trinkgelder

Trinkgelder sind nicht mit der Rechnung des Möbelspediteurs verrechenbar.


5. Erstattung der Umzugskosten

Hat der Absender gegenüber einer Behörde oder einem Arbeitgeber Anspruch auf Umzugskostenvergütung, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Vergütung – abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen – direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

Erfolgt keine Zahlung durch Dritte, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet.


6. Transportsicherungen

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an empfindlichen Geräten (z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernsehern, Radios, HiFi-Geräten oder EDV-Anlagen) fachgerecht für den Transport zu sichern.

Der Möbelspediteur ist nicht verpflichtet, die fachgerechte Transportsicherung zu überprüfen.

Wichtiger Hinweis

Für innere, äußerlich nicht erkennbare Schäden an elektronischen Geräten (z. B. Fernseher, Computer oder HiFi-Anlagen) wird keine Haftung übernommen.


7. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde – nicht zur Durchführung von Elektro-, Gas-, Dübel- oder sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

Auf Wunsch schließen wir Waschmaschinen sowie Lampen an bzw. ab. Für diese Arbeiten übernehmen wir keine Haftung.


8. Handwerkervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur ausschließlich für deren sorgfältige Auswahl.


9. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


10. Abtretung

Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus einem abgeschlossenen Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.


11. Missverständnisse & Schriftformerfordernis

Für Missverständnisse aufgrund mündlicher oder nicht schriftlich bestätigter Aufträge, Weisungen oder Mitteilungen übernimmt der Möbelspediteur keine Verantwortung.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.


12. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet zu kontrollieren, dass keine Gegenstände oder Einrichtungen versehentlich mitgenommen oder zurückgelassen wurden.

Ein dadurch erforderlicher Rück- oder Zusatztransport erfolgt nicht auf Kosten des Möbelspediteurs.


13. Fälligkeit des Rechnungsbetrags

Der Rechnungsbetrag ist

  • bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung,
  • bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung

fällig und in bar oder mittels gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.

Kommt der Absender seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt,

  • das Umzugsgut zurückzuhalten oder
  • nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern.

Es gilt § 419 HGB.


14. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 415 HGB und 346 BGB.

Stornierungsgebühren

  • weniger als 7 Tage vor dem Umzug: 30 % der Auftragssumme
  • weniger als 48 Stunden vor dem Umzug: 50 % der Auftragssumme
  • weniger als 24 Stunden vor dem Umzug: 100 % der Auftragssumme

15. Lagervertrag

Im Falle einer Einlagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).

Diese werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.


16. Gefährliches Umzugsgut

Gefährliches Umzugsgut umfasst unter anderem:

  • Benzin
  • Öle
  • feuergefährliche Stoffe
  • ätzende Flüssigkeiten
  • explosive Stoffe

Der Absender ist verpflichtet, den Möbelspediteur rechtzeitig über Art und Umfang der Gefahr zu informieren.


17. Ladevolumen

Erfolgt keine Stundenabrechnung, wird das Umzugsgut nach Volumen berechnet.

Ändern sich

  • Ladevolumen,
  • Entfernung oder
  • tatsächlicher Aufwand,

können sich die Transportkosten entsprechend der Kalkulation anpassen.


18. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist

  • bei Inlandstransporten vor Entladung,
  • bei Auslandstransporten vor Beladung

fällig.

Bei Kostenübernahme durch Arbeitgeber oder Behörden

  • Zahlungsfrist: 10 Tage nach Beendigung des Umzugs bzw. Transports
  • Verzug tritt nach 10 Tagen ein.

Bei Privatkunden

Die Zahlung erfolgt sofort bei Entladung

  • in bar oder
  • per Vorkasse.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung nach Absprache
  • Kostenübernahme durch Arbeitgeber oder Behörden

Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.


19. Halteverbotszonen

Wurde keine Halteverbotszone über den Möbelspediteur bestellt, sorgt der Kunde für ausreichend Parkfläche zur Be- und Entladung der Fahrzeuge.


20. Haftungshöchstbetrag

Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf 620,00 € je Kubikmeter Laderaum beschränkt.


21. Transportversicherung

Der Absender kann auf Wunsch eine gesonderte Transportversicherung abschließen.


22. Schadensanzeige

Zur Wahrung möglicher Ersatzansprüche gilt:

  • Äußerlich erkennbare Schäden sind sofort bei Ablieferung festzuhalten.
  • Alternativ müssen sie spätestens am Folgetag gemeldet werden.
  • Nicht äußerlich erkennbare Schäden sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
  • Pauschale Schadensmeldungen reichen nicht aus.
  • Lieferfristüberschreitungen müssen innerhalb von 14 Tagen angezeigt werden.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Schadensanzeige.


23. Haftung von Mitarbeitern

Mitarbeiter haften ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 451f HGB).


24. Besondere Haftungsausschlussgründe

Eine Haftung besteht insbesondere nicht bei Schäden durch:

  • Edelmetalle, Schmuck, Geld, Wertpapiere oder Urkunden
  • unzureichende Verpackung durch den Absender
  • Verladen oder Entladen durch den Absender oder Dritte
  • nicht durch den Möbelspediteur verpacktes Gut
  • ungeeignete Platzverhältnisse trotz vorherigem Hinweis
  • lebende Tiere oder Pflanzen
  • natürliche Materialeigenschaften des Umzugsgutes (z. B. Bruch, Rost, Auslaufen oder Funktionsstörungen)

Tritt ein solcher Schaden ein, wird vermutet, dass dieser auf die jeweilige Gefahr zurückzuführen ist.


25. Anwendungsbereich

Der Möbelspediteur haftet nach den Vorschriften des Umzugsvertrages und des Handelsgesetzbuches (HGB).

Dies gilt auch für internationale Transporte sowie für Transporte unter Einsatz verschiedener Verkehrsmittel.


26. Haftungsgrundsätze

Der Möbelspediteur haftet für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes zwischen Übernahme und Ablieferung entstehen.

Dies gilt ebenso bei Überschreitung vereinbarter Lieferfristen.


27. Haftungsausschluss

Der Möbelspediteur haftet nicht für Schäden, die trotz größter Sorgfalt nicht vermeidbar waren (höhere Gewalt).

Hierzu zählen insbesondere:

  • Unwetter
  • Spritmangel
  • Unfälle
  • sonstige unabwendbare Ereignisse

28. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten ist das Gericht am Sitz der beauftragten Niederlassung des Möbelspediteurs zuständig.

Für Verbraucher gilt dies nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.


29. Rechtswahl

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.